| Ehre |
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Der burschenschaftliche Ehrbegriff lässt sich treffend durch den Artikel 4 der Verfassung des Dachverbandes „Deutsche Burschenschaft“ definieren: „Der Grundsatz der Ehre fordert von jedem Burschenschafter eine lautere, aufrechte und wahrhaftige Haltung im Denken, Reden und Handeln. Die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen, ist seine unbedingte Pflicht.“ Jeder Burschenschafter soll seine Gedanken, sein Reden und Handeln nach den Wertbegriffen der Lauterkeit, Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit ausrichten und mit seiner ganzen Person dafür eintreten, ohne dass er für sich eine besondere, ihn über andere heraushebende Ehrenhaftigkeit in Anspruch nimmt. Die Würde anderer ebenso zu schützen und zu verteidigen wie die eigene ist für den Burschenschafter Ehrenpflicht. So misst die burschenschaftliche Bewegung jedem Menschen dieser Erde, gleich welcher ethnischer Herkunft, politischer Anschauung und religiöser Überzeugung, das selbe Maß an Ehre zu, sofern dieser die Ehre und Würde der anderen respektiert. Die Eigenart des studentischen Lebens bedingt eine besonders strenge Ehrauffassung. So hat jeder Burschenschafter die sittliche Pflicht, seine Ehre zu wahren und gegen Angriffe zu verteidigen, aber auch die Pflicht, die Ehre des anderen zu achten. Fühlt sich ein Burschenschafter in seiner Ehre verletzt, so hat er in angemessener Weise für Aufklärung des Sachverhaltes und Erledigung der Causa zu sorgen. Dies geschieht durch ein streng reglementiertes Verfahren, welches in einer sogenannten „Ehrenordnung“ festgehalten ist. Standardwerke wurden von Busson bzw. Bolgar geschrieben und nach ihnen benannt. Im Regelfall treffen sich Vertreter der Kontrahenten um die Sachlage zu besprechen. Kommen diese überein, dass sich der Beleidiger zu entschuldigen hat, wird der Vorfall hierdurch aus der Welt geschafft. Der hohe Stellenwert der Ehre im burschenschaftlichen Leben manifestiert sich darin, dass geringste Abweichungen von der Ehrenordnung zum Verlust der Ehrhaftigkeit führen können, was den Betroffenen zu einer Art Unberührbaren macht. |
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